AFFILIATE AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Werbebanner, Verlinkungen, Anzeigen oder andere werbliche Beiträge auf den Social-Media-Kanälen oder Webseiten von Werbepartnern (nachfolgend “Affiliates”) gelten die nachfolgenden AGB.

1.2. Mit dem Affiliate Partnerprogramm soll der Abverkauf der Produkte von TILLHÅLL über den Online-Shop erhöht werden. Die Teilnahme am Affiliate Partnerprogramm ist für den Affiliate kostenlos. Die Werbung muss auf den Webseiten oder Social-Media-Kanälen des Affiliates erfolgen.

1.3. Der Affiliate platziert die Werbemittel in eigener Verantwortung auf seinen Webseiten oder auf seinen Social-Media-Kanälen. Der Affiliate entscheidet frei, ob und wie lange er die Werbemittel auf seiner Webseite oder auf seinen Social-Media-Kanälen platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.

1.4. Für die Erfolgreiche Vermittlung von Bestellungen erhält der Affiliate eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und vom realen Wert der Leistung abhängig ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung und den Informationstexten im Abschnitt 6 (Provision) dieser AGB.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Der Affiliate kann sich auf der Webseite von TILLHÅLL unter https://tillhall.goaffpro.com/create-account als Affiliate registrieren.

2.2. Nach der Anmeldung des Affiliates beim Affiliate Partnerprogramm auf der Website wird TILLHÅLL die Anmeldung prüfen und dem Affiliate die Freischaltung per E-Mail bestätigen.

2.3. Ein Vertrag zwischen TILLHÅLL und dem Affiliate über die Schaltung von Werbemitteln kommt durch die Bestätigung der Freischaltung durch TILLHÅLL zustande.

2.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Regelungen des Affiliates erkennt TILLHÅLL nicht an, es sei denn, TILLHÅLL stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

2.5. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Affiliate Partnerprogramm.

2.6. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TILLHÅLL. TILLHÅLL behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern, ohne explizit darauf hinzuweisen.

2.7. Der Affiliate-Vertrag kommt zustande mit TILLHÅLL, Philipp Paulus, Im Zuckerfeld 7, 66620 Nonnweiler.

2.8. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

3. Registrierung zum Affiliate Partnerprogramm/Ablauf der Werbemaßnahme

3.1. Der Affiliate muss sich auf der Webseite unter https://tillhall.goaffpro.com/login anmelden und registrieren. Nach erfolgter Registrierung wird TILLHÅLL für den Partner ein Kundenkonto anlegen und die Benutzung freischalten. Nach Freischaltung des Affiliates zur Teilnahme am Affiliate Partnerprogramm durch TILLHÅLL kann der Affiliate seine Werbemaßnahmen über dieses Benutzerkonto verwalten.

3.2. Der Affiliate kann nach Freischaltung des Benutzerkontos zu allen im Online-Shop angebotenen Produkten einen Affiliate-Link generieren. Die Integration der Werbemittel und der Inhalte von TILLHÅLL erfolgt in Form von Verlinkungen auf der Website oder Social-Media-Kanälen des Affiliates. Alle Bestellungen können durch Affiliate-Links dem jeweiligen Affiliate zugeordnet werden. Diesen Affiliate-Link muss der Affiliate auf seiner Website bzw. auf seinen Social-Media-Kanälen integrieren, um das Tracking zu ermöglichen.

 

4. Pflichten von TILLHÅLL

4.1. TILLHÅLL stellt dem Affiliate nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Textlinks, Videos oder Bilder) (im Folgenden: „Werbemittel“) für einzelne Kampagnen zur Verfügung.

4.2. TILLHÅLL stellt in geeigneter Weise durch ein Web-Tracking der Besucher sicher, dass die Nutzer über die vom Affiliate integrierten Affiliate-Links auf die jeweilige Produktseite auf der Website von TILLHÅLL gelangen. TILLHÅLL stellt auch sicher, dass eine Zuordnung etwaiger Bestellungen, die über einen Affiliate-Link erfolgen, dem Affiliate zugeordnet werden.

4.3. TILLHÅLL schuldet keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website von TILLHÅLL angebotenen Produkte und Werbemittel steht im alleinigen Ermessen von TILLHÅLL.

 

5. Rechte und Pflichten des Affiliates

5.1. Dem Affiliate ist es ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Links mit anderen Werbemedien zu verbinden und/oder Änderungen an den Werbemitteln vorzunehmen. Die Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke auf den Affiliate-Websites, in dessen Newsletter und in den sozialen Medien genutzt werden.

5.2. Der Affiliate ist für die Inhalte selbst verantwortlich und wird während der Laufzeit dieses Vertrags keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht (beispielsweise der Health-Claims-Verordnung der EU, Verordnung EG Nr. 1924/2006), die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, dem Ruf von TILLHÅLL zu schaden. TILLHÅLL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Affiliate Werbungen zu prüfen. Verboten sind dem Affiliate insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die

  • Rassismus,
  • Gewaltverherrlichung und Extremismus jeglicher Art,
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum,
  • Hetzen gegen Personen oder Unternehmen,
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht,
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten oder
  • sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten

darstellen, betreffen oder beinhalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der Affiliate-Webseite selbst integriert sein noch darf von der Affiliate-Webseite aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.

5.3. Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Affiliate-Links und/oder Verkäufe über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht (beispielsweise der Health-Claims-Verordnung der EU, Verordnung EG Nr. 1924/2006) und/oder diese AGB verstoßen, ist untersagt. Dem Affiliate ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Affiliate-Links und/oder Verkäufe zu generieren oder für eine Zuordnung von Verkäufen zum Affiliate zu sorgen:

  • Vortäuschung von Affiliate-Links oder Verkäufen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nichtexistierender Daten bei Bestellungen von Waren auf der Website von TILLHÅLL,
  • Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen,
  • Cookie-Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer der Affiliate-Webseite zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Werbemittel angeklickt hat,
  • sonstige Formen des Affiliate Frauds (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate-Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von Affiliates zu sorgen,
  • Verwendung von für TILLHÅLL oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Affiliate-Website ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von TILLHÅLL.

Dem Affiliate ist es insbesondere untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit TILLHÅLL, dem Online-Shop von TILLHÅLL oder von TILLHÅLL angebotenen Produkten führen können. Der Affiliate darf insbesondere nicht die Websites von TILLHÅLL, Landingpages oder andere Auftritte von TILLHÅLL kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von TILLHÅLL übernehmen. Der Affiliate muss den Eindruck vermeiden, dass es sich bei der Affiliate-Website um ein Projekt von TILLHÅLL handelt oder dass ihr Betreiber mit TILLHÅLL in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Affiliate-Programm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Web-Auftritt von TILLHÅLL sowie von Logos oder Marken von TILLHÅLL durch den Affiliate bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch TILLHÅLL.

5.4. Der Affiliate verpflichtet sich, die Affiliate-Webseite auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum und eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung vorzuhalten.

5.5. E-Mail-Werbung, die Werbemittel von TILLHÅLL enthält oder auf sonstige Weise für TILLHÅLL wirbt, darf nur erfolgen, wenn für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt.

5.6. Der Affiliate wird bei einer etwaigen Bewerbung der Affiliate-Webseite auf einen Bezug zu TILLHÅLL und den Produkten von TILLHÅLL verzichten. Insbesondere wird der Affiliate keine kontextbasierten Werbeanzeigen (insbesondere Google AdWords oder AdSense) schalten, die den Namen, Firmenschlagworte oder Marken von TILLHÅLL enthalten oder aufgrund der Verwendung entsprechender Keywords ausgeliefert werden. Das Gleiche gilt für die Namen der Produkte von TILLHÅLL.

5.7. Der Affiliate verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Trackingsystem und/oder die Websites von TILLHÅLL zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das Affiliate-Programm oder einzelne Beteiligte des Affiliate-Programms schädigen können.

 

6. Vergütung/Provision

6.1. Der Affiliate hat einen Provisionsanspruch für jeden weitergeleiteten Kunden in unseren TILLHÅLL-Shop, welcher zu einem Verkauf führt, sofern kein Verstoß gegen diesen Vertrag vorliegt.

6.2. Der Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Folgegeschäfte des Kunden, die dieser zu einem späteren Zeitpunkt abschließt, sofern der Kunde weiterhin über den Affiliate-Link eine Bestellung im TILLHÅLL-Shop auslöst.

6.3. Die Zuordnung der Affiliate-Links zum Affiliate erfolgt durch Cookies mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Zuordnung der Verkäufe zum Affiliate möglich, soweit der Kunde des Affiliates nicht manuell die Cookies löscht oder Sperrmechanismen gegen Cookies oder Tracking-Systeme einsetzt.

6.4. Die Provision entspricht dabei 5% des Nettobetrags des gesamten Warenkorbs des Verkaufs. Ausgenommen hierbei sind der Versand und die Mehrwertsteuer.

6.5. Vergütungsansprüche werden jeweils zum Ende des Monats fällig. Hierbei ist ein Minimum an 1,00€ zu erwirtschaften. Die Auszahlung als Affiliate-Partner erfolgt per Paypal. Somit sind auch alle benötigten Daten im Benutzerkonto zu hinterlegen.

 

7. Abrechnung

7.1. TILLHÅLL erstellt im Rahmen der oben genannten Abrechnungszeiträume Abrechnungen für den Affiliate. Diese enthalten zumindest die bezeichneten Berechnungsfaktoren und ggf. weitere Informationen, soweit diese erforderlich sind, um den Provisionsanspruch des Affiliates und dessen Berechnung nachvollziehbar darzulegen.

7.2. Die Abrechnung erfolgt über Paypal.

7.3. Der Affiliate wird die Abrechnung unverzüglich prüfen. Hat der Affiliate gegen eine Abrechnung Einwendungen, sind diese TILLHÅLL gegenüber innerhalb von vier Wochen schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Abrechnung als zutreffend.

7.4. Zusätzlich zu den Abrechnungen wird TILLHÅLL dem Affiliate im Rahmen des Benutzerkontos eine Übersicht der vermittelten Verkäufe zur Verfügung stellen.

 

8. Nutzungsrechte

8.1. Die Werbemittel und sonstige Inhalte von TILLHÅLL sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. TILLHÅLL räumt dem Affiliate für die Dauer und den Zweck dieses Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht ein, die Werbemittel zu nutzen.

8.2. Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Werbemittel oder eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TILLHÅLL, soweit sie über den Umfang der vorstehenden Rechteeinräumung gegenüber dem Affiliate hinausgeht.

 

9. Vertraulichkeit

9.1. Der Affiliate verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von TILLHÅLL oder sonstiger vertraulicher Informationen zeitlich unbegrenzt (auch über das Ende dieses Vertrags hinaus) geheim zu halten, nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Werden Informationen von TILLHÅLL als vertraulich bezeichnet, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.

9.2. Der Inhalt dieses Vertrags und die dazu gehörenden Unterlagen sind vom Affiliate vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln.

9.3. Der Affiliate hat seine Mitarbeiter und sonstige Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, in einer den vorstehenden Regelungen entsprechenden Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

 

10. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages, außerordentliche Kündigung

10.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

10.2. Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unberührt. Für TILLHÅLL liegt ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • gravierender Verstoß des Affiliates gegen Pflichten dieses Vertrages,
  • Verstoß gegen Pflichten dieses Vertrages und Nichtbehebung bzw. Einstellung des Verstoßes trotz unserer entsprechenden Aufforderung,
  • ein Fall von Missbrauch im Sinne von Abschnitt 5 dieses Vertrages.

Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

10.3. Zeitlich nach Beendigung des Vertrages generierte Affiliate Links und/oder Verkäufe führen nicht zu einer Vergütungspflicht durch TILLHÅLL.

 

11. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung von TILLHÅLL.